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 | Info für Geschädigte Texte |
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130 % Falle
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Was bedeutet die 130% Grenze?
Ich gebe Ihnen hier mal ein Beispiel:
Ihr Fahrzeug ist schon etwas älter und hat einen durch den Sachverständigen ermittelten Wieder- beschaffungswert (der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Auto zu kaufen) von 3000,- €. Die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten belaufen sich auf 3500,- €. Der Restwert (der Wert den der SV für Ihr Fz. im Unfallzustand ermittelt hat) 300,- €.
Eigentlich wäre Ihr Wagen nun ein wirtschaftlicher Totalschaden, weil die Reparaturkosten höher sind, als der WBW. D.h. es wäre kostengünstiger ein gleichwertiges Auto zu kaufen.
Die Versicherung würde dann regulieren: WBW abzüglich Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand. Im obigen Fall also 2700,- €.
Aus persönlichem Interesse, möchten Sie Ihr Auto aber nicht hergeben und lieber wieder reparieren. Der Gesetzgeber spricht hier von einem Integridätsinteresse und erlaubt dem Geschädigten, dass er sein Fahrzeug bis zur Höhe von 130 % des WBW reparieren darf und diese Kosten auch vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu erstatten sind.
Allerdings hat der Gesetzgeber zum Beweis Ihres Integridätsinteresses einige Hürden aufgestellt:
Das Fahrzeug muss fachgerecht und vollständig repariert werden; das Fahrzeug wird für weitere 6 Monate (ab Unfalltag) behalten.
Fachgerecht und vollständig heisst i.R. dass es so repariert wird, wie es im Gutachten steht. Selbstredend, dass natürlich auch die Qualität stimmen muss. Es spielt jedoch keine Rolle, durch wen die Reparatur ausgeführt wird. Ob das nun Ihr Autohaus, eine freie Werkstatt oder ob Sie das in Eigenregie machen.
Rechnen Sie aber in jedem Fall damit, dass die Versicherung das reparierte Fahrzeug durch ihren eigenen Sachverständigen nachbesichtigen läßt. Stellt sich dabei heraus, dass anstatt wie im Gutachten Neuteile, Gebrauchtteile verwendet wurden oder der Farbangleich am Kotflügel vergessen wurde, haben Sie schlechte Karten. Denn dann wird Ihnen die Versicherung vorwerfen, dass nicht fachgerecht und vollständig repariert haben und wird Ihnen dann lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand erstatten. Auf Ihren höheren Kosten bleiben Sie dann sitzen.
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