Haftpflichtschaden

Bei einem Haftpflichtschaden, wenn Sie also unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, müssen Sie dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung nachweisen, in welchem Umfang und Höhe, Ihnen ein Schaden entstanden ist. Dies beinhaltet: Die Reparaturkosten, die Ausfall-, Reparaturzeit, eine eventuelle Wertminderung und den Wiederbeschaffungs- und Restwert Ihres Fahrzeugs. Ich kann Ihnen nur raten, diese Feststellungen niemals dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zu überlassen. Außer bei Bagatellschäden, haben Sie immer das Recht, einen von Ihnen gewählten Sachverständigen auf Kosten des Unfallgegners/Versicherung zu beauftragen.