Wann empfiehlt es sich, ein Wertgutachten erstellen zu lassen?
In erster Linie geht es um die Gefahr eines Totalschadens und des damit verbundenen finanziellen Risikos.
Wenn Sie bspw. ein älteres Fahrzeug haben und viel Geld in Umbauten, Lackierung usw. investiert haben, dann erhöht dies den Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens. D.h., die Marge bei der Ihr Fahrzeug zum Totalschaden wird und deshalb nicht mehr reparaturwürdig ist, erhöht sich.
Beispiel:
3er BMW Baujahr 1990. Im Normalzustand ist dieser lediglich noch ein paar Hundert Euro wert. Sagen wir z.B. 800,-€. Sie haben damit einen Unfall, Reparaturkosten 2200,-€ netto. Hier handelt es sich um einen eindeutigen Totalschaden. Von der Versicherung erhalten Sie 800,-€ abzüglich Restwert (i.d.R. null).
Sie haben in Ihren Wagen viel Geld für neue Lackierung, Austauschmotor, Sportauspuff, Sportsitze usw. investiert. Insgesamt beläuft sich nun der Wert Ihres Fahrzeugs auf 4500,-€. Bei den Reparaturkosten von 2200,-€ ist Ihr Wagen eindeutig reparaturwürdig. D.h. Sie können ihn reparieren lassen und die Reparaturkosten hat die Versicherung zu übernehmen.
Oder Sie können fiktiv (per Gutachten) abrechnen.
Fall A: Sie machen den Wagen fahrtauglich und verkehrssicher und behalten ihn für mindestens weitere 6 Monate. Dann hat Ihnen die Versicherung die 2200,-€ zu erstatten.
Fall B: Sie behalten den Wagen nicht, die Versicherung bezahlt 4500,-€ abzüglich Restwert oder 2200,-€. Je nachdem, was für die Versicherung günstiger ist.
Sie sehen, es kann sehr wichtig sein, einen Nachweis zu erbringen, dass Ihr Fahrzeug wesentlich mehr Wert ist, als im Normalzustand. Dies geht dann am einfachsten, wenn Sie nach den Investitionen ein Wertgutachten erstellen lassen. Dies müssen Sie zwar aus eigener Tasche bezahlen, aber diese Kosten sind verschwindend gering, gegenüber dem, was Ihnen an Verlust entstehen kann.
Dies gilt natürlich analog erst recht für neuere Fahrzeuge oder Oldtimer.
Auch bei der Teil- und Vollkaskoversicherung benötigen Sie ein Gutachten, um Ihr Fahrzeug um die aufwertenden Investitionen entsprechen zu versichern.