AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Kfz-Sachverständigenbüro Rainer Röschlau
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Erstellung von Gutachten, Bewertungen und sonstigen Leistungen durch das Kfz-Sachverständigenbüro Rainer Röschlau (im Folgenden "Sachverständigenbüro" genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Sachverständigenbüro ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Auftragserteilung
Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens oder einer anderen Leistung ist in der Regel schriftlich zu erteilen. Auch mündliche, telefonische oder per E-Mail oder Whatsapp erteilte Aufträge sind verbindlich, sofern sie vom Sachverständigenbüro angenommen wurden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sachverständigenbüro alle für die Erstellung des Gutachtens oder die Durchführung der Leistung notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Schadenhergang, Vorschäden und die Vorlage relevanter Dokumente (z.B. Fahrzeugschein, Reparaturrechnungen).
Das Sachverständigenbüro ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags notwendige Besichtigungen und Prüfungen am Fahrzeug oder an anderen relevanten Gegenständen vorzunehmen. Der Auftraggeber hat hierfür den Zugang zu ermöglichen.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der vom Sachverständigenbüro zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem erteilten Auftrag. Soweit nicht anders vereinbart, umfasst die Erstellung eines Schadensgutachtens die Feststellung des Schadensumfangs, der Reparaturkosten, einer eventuellen Wertminderung und des Wiederbeschaffungswertes.
§ 4 Pflichten des Sachverständigenbüros
Das Sachverständigenbüro führt den erteilten Auftrag unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen aus.
Das Sachverständigenbüro ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags sachverständige Dritte hinzuzuziehen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erforderlich ist und dem Auftraggeber hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
Das Sachverständigenbüro ist zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen der Auftragsbearbeitung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen verpflichtet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung des Sachverständigenbüros richtet sich nach der jeweils gültigen Honorarliste oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Vergütung nach Übergabe des Gutachtens oder Erbringung der Leistung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Das Sachverständigenbüro ist berechtigt, angemessene Vorschusszahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist das Sachverständigenbüro berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
§ 6 Urheberrecht
Das Urheberrecht an den erstellten Gutachten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleibt beim Sachverständigenbüro. Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte zu anderen Zwecken, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Sachverständigenbüros.
§ 7 Haftung
Das Sachverständigenbüro haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet das Sachverständigenbüro nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nacherfüllung bei Mängeln des Gutachtens oder der erbrachten Leistung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Sachverständigenbüros durch Nachbesserung oder Neuerstellung.
Mängel sind dem Sachverständigenbüro unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Ansprüche auf Gewährleistung verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
§ 9 Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten erheblich verletzt oder wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 10 Datenschutz
Das Sachverständigenbüro beachtet die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Nürnberg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.