Recht und Gesetz
Beauftragung eines Kfz-Gutachters – BGH
Als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht ist durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt worden
Ihre Rechte im Überblick:
Freie Gutachterwahl:
Sie dürfen selbst entscheiden, welchen Sachverständigen Sie mit der Schadensbewertung beauftragen – unabhängig davon, was die Versicherung empfiehlt oder verlangt.
Kostenübernahme:
Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind in der Regel voll von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen, wenn Sie nicht offensichtlich überhöht sind.
Auch bei Bagatellschäden:
Selbst bei kleineren Schäden (unterhalb der Bagatellgrenze von ca. 750 €) darf ein Gutachten erstellt werden, wenn Sie als Laie die Schadenhöhe nicht sicher einschätzen konnten.
Keine Pflicht zur Zertifizierung:
Die Versicherung darf ein Gutachten nicht mit der Begründung kürzen, dass der beauftragte Gutachter nicht zertifiziert oder nicht Mitglied eines bestimmten Verbands ist. Dies ist rechtlich nicht zulässig.
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH):
VI ZR 67/06 – Freie Wahl des Gutachters, auch wenn die Kosten im Nachhinein als zu hoch erscheinen.
VI ZR 528/12 – Gutachten auch bei Bagatellschäden möglich, wenn die Schadenhöhe für den Laien nicht erkennbar ist.
VI ZR 225/13 – Keine Kürzung durch die Versicherung, solange kein erkennbar überhöhtes Honorar vorliegt.
??? Die Schutzfunktion eines Kfz-Gutachtens
Warum ein Gutachten mehr ist als nur eine Schadensaufstellung
Technischer Schutz
Ein professionelles Gutachten dokumentiert alle unfallbedingten Schäden – auch versteckte oder verdeckte Schäden, die oft übersehen werden.
Beispiel: Stoßfänger beschädigt – das Gutachten erkennt zusätzlich die Verformung der Aufpralldämpfer hinter dem Stoßfänger.
Rechtlicher Schutz
Ein Gutachten ist gerichtsfestes Beweismittel – wichtig bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung oder vor Gericht.
Beispiel: Versicherung bestreitet den Schaden – das Gutachten dokumentiert eindeutig Art und Umfang.
Finanzieller Schutz
Ein vollständiges Gutachten verhindert Kürzungen bei Reparaturkosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall.
Beispiel: Oldtimer-Unfall – das Gutachten weist eine zusätzliche Wertminderung von 950 € nach.
Dokumentationsschutz
Fotos, Daten und Bewertungen im Gutachten dienen als Nachweis für spätere Fragen – z. B. beim Verkauf oder Leasingrücklauf.
Beispiel: Leasing-Ende – mit dem Gutachten weisen Sie nach, dass ein Schaden bereits behoben war.
Fazit:
Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten ist Ihr persönlicher Schutzschild gegen Streit, Kürzungen und finanzielle Verluste.
?? Beauftragen Sie im Schadenfall immer einen neutralen und unabhängigen Gutachter.
§ 249 BGB

Erst mal vorweg, Ihr Schadenersatz stützt sich auf § 249 BGB. Dort heisst es:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Der Absatz 1) beschreibt eine sog. reale Abrechnungsform. D.h. das Fahrzeug wird in die Werkstatt gebracht und repariert. Die Abrechnungsgrundlage ist dann die Werkstattrechnung.
Der Absatz 2) beschreibt eine sog. fiktive Abrechnung. D.h. Sie lassen sich den Schadenersatz ausbezahlen. Abrechnungsgrundlage ist bei Bagatellschäden ein Kostenvoranschlag oder bei Schäden über 1000 € ein Gutachten.
Neutraler Gutachter

Warum Sie einen neutralen Gutachter beauftragen sollten
Nach einem Unfall ist es für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche entscheidend, dass der Schaden unabhängig und neutral bewertet wird – und nicht im Interesse der Versicherung.
✅ Ihre Vorteile mit einem neutralen Gutachter:
Keine Interessenkonflikte:
Versicherungsnahe Gutachter handeln oft im Sinne der Versicherung – ein unabhängiger Gutachter dagegen ausschließlich in Ihrem Interesse.
Faire und vollständige Schadensermittlung:
Ein neutraler Sachverständiger berücksichtigt alle unfallbedingten Schäden, inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer und ggf. Wiederbeschaffungswert.
Schnelle und rechtssichere Abwicklung:
Mit einem fundierten, unabhängigen Gutachten sind Sie optimal auf Gespräche mit Werkstatt, Anwalt oder Versicherung vorbereitet.
Kein Kostenrisiko bei unverschuldetem Unfall:
Die Kosten für das Gutachten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung – nicht Sie.
⚠️ Achtung:
Versicherungen versuchen häufig, eigene „Vertrauensgutachter“ einzuschalten. Diese bewerten den Schaden oft zu niedrig, um die Regulierungskosten zu senken. Das kann für Sie bares Geld kosten!
Mein Tipp:
Beauftragen Sie mich sofort nach dem Unfall – das sichert Ihre Rechte und Ihre Entschädigung.